Am 12. Juli 2022 eröffnete das Test.Labor Barrierefreiheitals Teil der Werkstatt der Pfennigparade. Digitalministerin und Schirmherrin Judith Gerlach durchschnitt bei der feierlichen Eröffnung zusammen mit Vorstand Dr. Jochen Walter das Band und ließ sich von den Werkstattmitarbeitenden in deren Arbeitswelt hereinholen. Das Test.Labor ist das erste seiner Art in ganz Deutschland und damit wegweisend, sowohl für die Umsetzung digitaler Barrierefreiheit als auch für Teilhabe von Menschen mit Behinderung.
An der Eröffnung nahmen neben Judith Gerlach auch zahlreiche Vertreter aus Wirtschaft, Politik, Wissenschaft und Gesellschaft teil. Im Test.Labor Barrierefreiheit testen erstmals Menschen mit schwerwiegenden Behinderungen im Rahmen von Usability-Tests digitale Produkte wie Apps, Touch-Displays oder Websites sowie Dienstleistungen auf Barrierefreiheit. Ziel des Test.Labor Barrierefreiheit ist es, Unternehmen, Gemeinden und Behörden dabei zu unterstützen, Barrierefreiheit bereits in der Produktentwicklung mitzudenken.
Ein herzlicher Dank geht an CANCOM SE, UniCredit Bank AG, BayWa AG, Sparda-Bank München. Auch durch ihre freundliche Förderung konnte das Test.Labor Barrierefreiheit entwickelt werden.

Neue Technologien machen Vieles einfacher, doch oftmals nicht für alle Menschen
Geldautomaten sind für viele Menschen die primäre Quelle für Bargeld. Damit auch Menschen mit Einschränkungen selbständig Geld abheben können, müssen die am Bildschirm dargestellten Informationen über einen Kopfhöreranschluss abrufbar sein und das Touch-Display auch im Rollstuhl sitzend erreicht werden. Genau hier setzt das Test.Labor Barrierefreiheit an.
Behinderung und der Umgang damit werden zur zentralen Kompetenz
Zunächst zwölf Mitarbeitende mit teils schweren Behinderungen prüfen im Test.Labor, ob bzw. wie digital zugänglich unterschiedlichste Produkte und Dienstleistungen sind. „Mit dem Test.Labor Barrierefreiheit bieten wir Unternehmen die Chance, sich für die Zukunft aufzustellen,“ erklärt Dr. Jochen Walter, Vorstand der Stiftung Pfennigparade. „Zugleich gehen wir einen weiteren notwenigen Schritt in Richtung berufliche Teilhabe von Menschen mit schweren Behinderungen, die auf dem ersten Arbeitsmarkt noch nicht arbeiten können. Sie finden hier einen geschützten und unterstützen, modernen Arbeitsplatz.“ Auch das Test-Team selbst profitiert: Die Behinderungen und der Umgang damit werden zur zentralen Kompetenz.

EU-Richtline und gesetzliche Bestimmungen fordern digitale Barrierefreiheit
Anbieter von Online-Banking, Geld- und Ticketautomaten sowie E-Commerce müssen bis 2025 barrierefreie Systeme vorlegen. Das sieht das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz vor. PCs und Software sollen künftig für Menschen mit Behinderungen selbstständig nutzbar sein. Die Produkte müssen sämtlich den vier Prinzipien der Barrierefreiheit genügen, sie müssen also wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein. Um dieser Forderung nachzukommen, braucht es neben dem Wissen um technische Normen auch Usability Tests.