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Digitale Barrierefreiheit

Wir unterstützen Sie auf Ihrem Weg zur digitalen Zugänglichkeit.

Warum digital barrierefrei?

Digitale Barrierefreiheit nutzt allen. Sie sorgt dafür, dass digitale Produkte und Inhalte für möglichst alle Menschen nutzbar sind – auch für Menschen mit z.B. Arm in Gips, Sehschwächen, o. ä..
Digitale Barrierefreiheit bzw. Teilhabe bedeutet also, dass Webseiten, Software und Apps keine Hindernisse bzw. Barrieren bei der Bedienung aufweisen und somit für alle zugänglich sind. Ab 2025 ist digitale Barrierefreiheit sogar verpflichtend!

Ihre Vorteile

Rechtliche Grundlagen

BITV

In Deutschland wird der barrierefreie Zugang durch die BITV (Barrierefreie Informationstechnik Verordnung) im Rahmen des BGG (Behindertengleichstellungsgesetz) geregelt.

EU-Richtlinie (EU) 2016/2102

Durch die EU-Richtlinie (EU) 2016/2102 wurden weitere Anforderungen für den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen definiert.

BFSG

Die Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/882 wird durch das BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz) geregelt.

In Deutschland wird der barrierefreie Zugang durch die BITV (Barrierefreie Informationstechnik Verordnung) im Rahmen des BGG (Behindertengleichstellungsgesetz) geregelt.

Durch die EU-Richtlinie (EU) 2016/2102 wurden weitere Anforderungen für den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen definiert.

Die Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/882 wird durch das BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz) geregelt.

Unser Angebot

Seit 2009 arbeiten bei uns Menschen mit und ohne Körperbehinderungen am Thema der digitalen Zugänglichkeit. Wir kombinieren eigene Erfahrungen mit dem Wissen um aktuelle Standards und nutzen den innovativen und praxisnahen Beratungsansatz nach dem Digital Accessibility Model (DAMM). So ist die Pfennigparade ein authentischer, sozialer und professioneller Partner an Ihrer Seite.

  • Beratung

  • Schulung

  • Umsetzung

  • Evaluation

Neuigkeiten:

  1. 07.03.2024Podcast - Digitale Barrierefreiheit: Gesetzliche Pflichten für Unternehmen

    Ein Interview zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz mit dem Juristen Sven Niklas

    Mit dem European Accessibility Act bzw. dem Barrierefreiheitstärkungsgesetz werden viele Unternehmen ab Juni 2025 verpflichtet, digital barrierefreie Produkte und Dienstleistungen anzubieten.
    In dieser Folge von BarriereLos haben wir den Juristen Sven Niklas von der Bundesfachstelle Barrierefreiheit gefragt, worauf Unternehmen nun achten sollten, welche Gesetze und Standards es gibt und wie diese jetzt schon umgesetzt werden können.

    Reinhören
    Headline: Barriere? Los! Digital.; Blinder Redakteur des Podcasts sitzt am Arbeitspatz mit Braille-Tatstatur
  2. 22.02.2024Meeting der IAAP D·A·CH in Wien

    Was ist das überhaupt?

    Unser Kollege Michael Düren ist im Beirat der IAAP D·A·CH und momentan auf dem Meeting in Wien. Dort repräsentiert er Business.Inklusiv. mit seiner Expertise und seinen Erfahrungen zum Thema Digitale Barrierefreiheit. Aber was ist IAAP D·A·CH überhaupt?

    Die deutschsprachige Niederlassung der IAAP (International Association of Accessibility Professionals) ist ein Fachverband und bietet allen am Thema digitale Barrierefreiheit Interessierten die Möglichkeit sich zu vernetzen, weiterzubilden und zu zertifizieren. Sie wurde im Herbst 2020 gegründet.

    Rein organisatorisch besteht die IAAP D·A·CH aus einem Beirat, den IAAP-Mitgliedern, in den deutschsprachigen Ländern Deutschland, Österreich und Schweiz, sowie verschiedenen Arbeitskreisen, die zu unterschiedlichen Themenschwerpunkten arbeiten.

    Die Zielsetzung ist:

    • berufliche Kernkompetenzen von Experten für digitale Barrierefreiheit zu definieren
    • ein allgemeingültiges anerkanntes Verfahren zur Zertifizierung von Experten für digitale Barrierefreiheit anzubieten
    • ein allgemeines Bewusstsein für barrierefreies Gestalten von digitalen Produkten, Inhalten und Diensten zu fördern
    • Informations- und Wissensaustausch unter allen an Barrierefreiheit interessierten Personen im deutschsprachigen Raum anzubieten

    Weitere Informationen auf iaap-dach.org

    Wir sind schon gespannt auf die Ergebnisse des Meetings - stay tuned.

  3. 15.02.2024Online-Workshop "Win-Win: Praxisbeispiele für digitale Barrierefreiheit"

    Wann: Mittwoch, 13. März 2024, 10:00 – 16:00 Uhr, Wo: Online

    Am Mittwoch, 13. März 2024, finden von 10:00 bis 16:00 Uhr zwei spannende Praxisworkshops rund um das Thema Digitale Barrierefreiheit statt: "Einfaches Testen von Webseiten für Laien" und "Barrierefreie Dokumente".

    Dieses Event wird im Rahmen der AccssibleEU Reihe von der Stiftung Pfennigparade und der Hochschule der Medien durchgeführt.

    Melden Sie sich jetzt an und erleben Sie Digitale Barrierefreiheit aus erster Hand.

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Ihr Kontakt

Michael Düren

Experte für digitale Teilhabe / Coach & Berater

Portrait Michael Düren

Susanne Baumer

Expertin für digitale Barrierefreiheit

Portrait Susanne Baumer