Das Wichtigste in Kürze:
- Vorteile von Unternehmensspenden: Verbessertes Unternehmensimage, Mitarbeitermotivation, Kooperationen, steuerliche Vorteile.
- Unternehmensspenden absetzen können: Selbstständige, Einzelunternehmer, Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften.
- Höhe der Absetzbarkeit: Bis zu 20 Prozent des zu versteuernden Einkommens oder 4 Promille der Summe aus Umsätzen, Löhnen und Gehältern.
- Spendenbescheinigung: Zwingend erforderlich ab 300 Euro.
- Ausnahmen: Ausnahmen in Katastrophenfällen – veränderte Bedingungen prüfen.
- Sponsoring: Ausgaben für Sponsorings gelten nicht als absetzbare Spende anerkannt, da sie werblichen Charakter haben.
Inhalte, Infos und wertvolle Tipps im Überblick:

1. Was bringt es als Unternehmen zu spenden?
Unternehmensspenden bieten nicht nur gesellschaftlichen Mehrwert, sondern können auch strategische Vorteile mit sich bringen. Sie helfen dabei, das Image eines Unternehmens zu stärken und langfristig zu verbessern. Es gibt weitere wichtige Gründe, die für Unternehmensspenden sprechen.
5 Gründe für Unternehmensspenden:
- Verbesserung des Unternehmensimages:
Spenden zeigen, dass ein Unternehmen soziale Verantwortung übernimmt, was das öffentliche Ansehen stärkt und die Wahrnehmung als vertrauenswürdige Marke fördert. - Stärkung der Mitarbeitermotivation:
Mitarbeitende identifizieren sich stärker mit ihrem Arbeitgeber, wenn dieser gemeinnützige Zwecke unterstützt. Studien zeigen, dass soziales Engagement sich positiv auf die Mitarbeiterbindung auswirkt. - Netzwerkaufbau und Kooperationsmöglichkeiten:
Gemeinsame Projekte mit sozialen Einrichtungen wie der Pfennigparade ermöglichen wertvolle Partnerschaften, die das berufliche Netzwerk erweitern und weitere Synergien schaffen können. - Demonstration gesellschaftlicher Verantwortung:
Gesellschaftliches Engagement zeigt, dass das Unternehmen nicht nur Profitziele verfolgt, sondern einen Beitrag zu einer gerechteren Gesellschaft leistet. Dies stärkt auch das Vertrauen bei Kunden und Geschäftspartnern. - Potenzielle steuerliche Vorteile:
Unternehmensspenden können steuerlich abgesetzt werden, was eine finanzielle Entlastung bedeutet. Details hierzu finden Sie im nächsten Abschnitt.
Tipp: Eine Spende an eine renommierte Organisation wie die Pfennigparade unterstützt nicht nur wichtige Projekte in den Bereichen Bildung, Arbeit und Gesundheit, sondern zeigt den sozialen Einsatz Ihres Unternehmens auf glaubwürdige Weise.

2. Können Unternehmen Spenden von der Steuer absetzen?
Ja, Unternehmen können ihre Spenden steuerlich geltend machen. Dabei gibt es allerdings einige Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um Spenden steuerlich korrekt abzusetzen.
- Grundsätzliche Möglichkeit der steuerlichen Absetzbarkeit:
Unternehmen dürfen Geld- und Sachspenden an gemeinnützige Organisationen, wie zum Beispiel die Pfennigparade, von der Steuer absetzen. Dies gilt für Organisationen, die als gemeinnützig anerkannt sind und eine Spendenbescheinigung ausstellen dürfen. - Voraussetzungen für die Absetzbarkeit:
Damit Spenden steuerlich absetzbar sind, müssen sie freiwillig und ohne Gegenleistung erfolgen. Zudem ist eine gültige Spendenbescheinigung erforderlich, um die Zuwendung beim Finanzamt nachzuweisen. - Unterschiede zwischen verschiedenen Unternehmensformen:
Sowohl Einzelunternehmen als auch Kapital- und Personengesellschaften können Spenden absetzen. Hierbei gibt es jedoch einige Unterschiede, die je nach Rechtsform des Unternehmens auftreten und beim Absetzen von Unternehmensspenden beachtet werden müssen. - Grenzen der Absetzbarkeit:
Für Unternehmensspenden gelten gesetzliche Höchstgrenzen. In der Regel sind bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte oder 4 Promille der Summe aus Umsätzen, Löhnen und Gehältern absetzbar (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG).
Neben den gesetzlichen Grundlagen ist ebenfalls darauf zu achten, dass die Organisation, die Sie unterstützen, eine Spendenbescheinigung ausstellen darf und offiziell als gemeinnützig gilt.
Unterstützen Sie jetzt die Projekte der Pfennigparade mit einer Spende – so kombinieren Sie soziales Engagement mit steuerlichen Vorteilen und fördern Inklusion in

3. Kann ich als Selbstständiger Spenden absetzen?
Auch Selbstständige und Freiberufler*innen können Spenden steuerlich geltend machen. Allerdings gelten hier besondere Regelungen, die sich von denen größerer Unternehmen unterscheiden. Dabei sollte vor allem die korrekte Dokumentation im Fokus stehen, um die Spenden problemlos beim Finanzamt angeben zu können.
Besonderheiten für Selbstständige:
Selbstständige können Spenden als Sonderausgaben in der Einkommenssteuererklärung angeben. Anders als bei Kapitalgesellschaften wird der Betrag direkt vom zu versteuernden Einkommen abgezogen.
Abgrenzung zwischen privaten und geschäftlichen Spenden:
Wichtig ist, zwischen privaten und geschäftlich veranlassten Spenden zu unterscheiden. Private Spenden werden unabhängig von geschäftlichen Ausgaben behandelt, auch, wenn sie durch den Geschäftserfolg ermöglicht wurden.
Dokumentationsanforderungen für Selbstständige:
Für die steuerliche Anerkennung benötigt das Finanzamt eine Spendenbescheinigung. Spenden bis zu 300 Euro können seit 2021 jedoch auch mit einem vereinfachten Nachweis, zum Beispiel dem Kontoauszug, belegt werden (§ 50 Abs. 4 EStDV).
Natürlich gelten auch bei Selbstständigen die gleichen Höchstgrenzen wie bei anderen Unternehmen auch. Wenn Sie diese Punkte beachten, sollte das Absetzen von Unternehmensspenden reibungslos ablaufen.
Tipp: Wenn Sie nach einer Organisation suchen, die Sie beim Spendenvorgang unterstützt und Ihnen bei allen Fragen zur Seite steht, dann ist die Pfennigparade die richtige Wahl für Sie! Helfen Sie jetzt Kindern mit Behinderungen und tragen Sie zu mehr Inklusion bei!
Ihr Ansprechpartner für Spenden und Fundraising
Ich freue mich über Ihre Unterstützung und berate Sie gern.
Wolfgang J. Schreiter
Leitung Fundraising und Philanthropie
4. Sind Spenden als Betriebsausgaben abzugsfähig?
Unternehmen stehen häufig vor der Frage, ob Spenden als Betriebsausgaben oder Sonderausgaben gelten. Diese Unterscheidung ist wichtig, da sie Auswirkungen auf die steuerliche Behandlung der Zuwendungen hat.
Definition von Betriebsausgaben und Sonderausgaben:
Betriebsausgaben sind Aufwendungen, die unmittelbar mit der Erzielung von Einkünften zusammenhängen. Spenden hingegen zählen in der Regel zu den Sonderausgaben, da sie freiwillige Zuwendungen ohne direkte Gegenleistung sind.
Steuerliche Behandlung von Spenden als Sonderausgaben:
Spenden an gemeinnützige Organisationen, wie zum Beispiel die Pfennigparade, können als Sonderausgaben abgesetzt werden und reduzieren das zu versteuernde Einkommen, ohne Betriebsausgaben im engeren Sinne darzustellen.
Wann Spenden Betriebsausgaben sein können:
In bestimmten Fällen, zum Beispiel bei Sponsoring-Maßnahmen oder Spenden mit werblichem Charakter, kann die Ausgabe als Betriebsausgabe anerkannt werden. Hierbei muss jedoch nachweisbar sein, dass die Spende zur Förderung der geschäftlichen Zwecke erfolgt.
Auswirkungen auf die Steuererklärung:
Sonderausgaben senken das zu versteuernde Einkommen direkt und haben somit einen positiven Einfluss auf die Steuerlast. Betriebsausgaben mindern ebenfalls das Einkommen, wirken sich jedoch unmittelbar auf den Gewinn aus.
Ein sinnvoller Ansatz für Unternehmen ist es, ihre Spendenstrategie klar zu definieren und diese sowohl steuerlich als auch hinsichtlich der Außenwirkung zu optimieren. Eine Spende an eine gemeinnützige Organisation wie die Pfennigparade unterstützt nicht nur wichtige soziale Projekte, sondern bietet auch steuerliche Vorteile.
- 73 Jahre soziale Verantwortung
- 80 Dienste und Einrichtungen in und um München
- 2.595 Mitarbeiter*innen mit und ohne Behinderung
- 145 Mio. € Gesamterlös pro Jahr (konsolidiert)
5. Bis zu welcher Höhe können Unternehmen Spenden absetzen?
Die steuerliche Absetzbarkeit von Spenden ist an gesetzliche Höchstgrenzen gebunden. Diese Regelungen sollen sicherstellen, dass Spenden steuerlich gefördert werden, aber nicht unbegrenzt von der Steuer abgesetzt werden können.
- Gesetzliche Höchstgrenzen für Spendenabzüge:
Unternehmen dürfen bis zu 20 Prozent ihres zu versteuernden Einkommens oder 4 Promille der Summe aus Umsätzen, Löhnen und Gehältern als Spenden absetzen (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG). - Unterschiede zwischen Geld- und Sachspenden:
Sowohl Geld- als auch Sachspenden sind absetzbar, sofern sie an eine gemeinnützige Organisation, wie die Pfennigparade, gehen. Dienstleistungen zählen hingegen nicht als steuerlich absetzbare Spenden. - Übertragungsmöglichkeiten in andere Geschäftsjahre:
Überschreiten Spenden die gesetzliche Höchstgrenze, können sie in das nächste Geschäftsjahr vorgetragen werden. Dies bietet Flexibilität, um die steuerlichen Vorteile auch in den Folgejahren nutzen zu können. - Spenden bei besonderen Anlässen:
Bei Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Krisen gelten oft erhöhte Höchstgrenzen. Hier lohnt es sich, aktuelle Sonderregelungen zu prüfen, um die maximale Absetzbarkeit nutzen zu können.
Eine durchdachte Spendenstrategie ermöglicht es Unternehmen, sowohl gesellschaftlich Gutes zu bewirken als auch steuerliche Vorteile optimal zu nutzen. Besonders soziale Einrichtungen wie die Pfennigparade bieten eine große Vielfalt an Projekten, bei denen Ihre Spende einen wertvollen Unterschied macht.
6. Brauche ich eine Spendenbescheinigung oder andere Nachweise?
Damit Spenden steuerlich anerkannt werden, müssen Unternehmen bestimmte Nachweise vorlegen. Diese dienen dazu, dem Finanzamt den Zweck und die Höhe der Spende zu belegen.
Notwendigkeit von Spendenbescheinigungen:
Für Spenden an gemeinnützige Organisationen wie zum Beispiel die Pfennigparade ist eine Spendenbescheinigung erforderlich, wenn der Betrag 300 Euro übersteigt. Diese Bescheinigung bestätigt, dass die Spende freiwillig und ohne Gegenleistung erfolgt ist.
Alternative Nachweismöglichkeiten:
Für Spenden bis zu 300 Euro genügt ein vereinfachter Nachweis, zum Beispiel ein Kontoauszug oder ein Zahlungsbeleg. Diese Regelung gilt nach § 50 Abs. 4 EStDV und erleichtert die Dokumentation bei kleineren Spendenbeträgen.
Aufbewahrungsfristen für Spendennachweise:
Spendenbescheinigungen sollten mindestens zehn Jahre lang aufbewahrt werden, da das Finanzamt bei Prüfungen auch ältere Unterlagen einsehen kann.
Der Nachweis einer Spende ist eine wichtige Voraussetzung, um steuerliche Vorteile nutzen zu können. Wenn Sie regelmäßig an Einrichtungen wie die Pfennigparade spenden, lohnt sich ein gutes Ablagesystem, um den Überblick über alle Nachweise zu behalten.
Tipp: Unterstützen Sie die Pfennigparade mit einer Online-Spende in Höhe Ihrer Wahl. Hier können Sie sichergehen, dass Ihre Spende optimal in unsere Projekte einfließt und Sie erhalten sofort Ihre notwendigen Spendenbescheinigungen. Hier erfahren Sie mehr!

7. Was wird alles als Spende anerkannt?
Unternehmen haben verschiedene Möglichkeiten, ihre Spenden steuerlich geltend zu machen. Dabei ist es wichtig, dass die Zuwendungen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, um vom Finanzamt anerkannt zu werden.
- Geldspenden:
Geldspenden an gemeinnützige Organisationen wie die Pfennigparade werden steuerlich anerkannt, wenn sie freiwillig und ohne Gegenleistung erfolgen. Sie eignen sich besonders für Unternehmen, um soziale Projekte unkompliziert zu unterstützen. - Sachspenden:
Unternehmen können Produkte oder Materialien spenden, die sie beispielsweise im Rahmen ihres Geschäfts anbieten. Diese Sachspenden sind steuerlich absetzbar, sofern eine Bescheinigung mit dem entsprechenden Sachwert ausgestellt wird. - Zeit- und Dienstleistungsspenden:
Dienstleistungen, wie zum Beispiel das Bereitstellen von Arbeitsstunden oder kostenfreien Schulungen, sind steuerlich nicht absetzbar. Sie gelten als ideelle Unterstützung, da kein monetärer Gegenwert in Form eines Betrages zugrunde liegt. - Kombinierte Spendenaktionen:
Unternehmen können Geld- und Sachspenden kombinieren. Diese Kombinationen können absetzbar sein, wenn sie entsprechend dokumentiert und an gemeinnützige Zwecke gebunden sind. - Nicht anerkannte Zuwendungen:
Maßnahmen wie Sponsoring oder Werbeauftritte, bei denen das Unternehmen eine Gegenleistung erhält, gelten steuerlich nicht als Spenden, sondern als Betriebsausgaben. - Spenden an gemeinnützige Partnerorganisationen: Unternehmen können auch im Rahmen von langfristigen Partnerschaften mit Organisationen wie der Pfennigparade, regelmäßig Sach- oder Geldspenden leisten. Solche wiederkehrenden Spenden bieten sowohl steuerliche Vorteile als auch eine nachhaltige Außenwirkung.
Jede Art der Spende hilft Unternehmen, soziale Verantwortung sichtbar zu machen – doch nicht jede bietet die Möglichkeit, gleichzeitig auch steuerlich zu profitieren. Die Pfennigparade berät Sie gerne hierzu.
Tipp: Sehen Sie sich den Bereich für Unternehmen an, um mehr über verschiedene Arten der Unternehmenskooperation zu erfahren!
Hier ein kleiner Überblick über die Zahlen der Pfennigparade:
- 13 Tochtergesellschaften
- 80 Dienste und Einrichtungen an 37 Standorten
- 2.575 Plätze1 darunter 900 Kinder und Jugendliche, davon 400 ohne Behinderung 1 umfasst die Summe an Plätzen in Kinderhäusern, Schulen, Tages- und Förderstätten, Wohngruppen, Pflege- und Assistenzdiensten, Werkstätten für behinderte Menschen, Inklusions- und Dienstleistungsbetrieben
- 500 Mieter*innen und Bewohner*innen
- 2.595 Mitarbeitende darunter 600 Beschäftigte in unseren Werkstätten für behinderte Menschen, 60 Auszubildende und Praktikant*innen im Studiensemester, 90 Personen im FSJ und Bundesfreiwilligendienst
- 3.500 Patient*innen in unseren medizinischen und therapeutischen Ambulanzen 2 2 Mehrfachzählung bei Nutzung mehrerer Angebote

8. Wie viel Steuerersparnis bringen Unternehmensspenden?
Unternehmensspenden bieten nicht nur einen sozialen Mehrwert, sondern können auch zu einer spürbaren Reduzierung der Steuerlast beitragen. Die tatsächliche Steuerersparnis hängt jedoch von verschiedenen Faktoren ab.
Berechnungsgrundlagen für die Steuerersparnis:
Die Höhe der Steuerersparnis ergibt sich aus dem gespendeten Betrag und dem individuellen Steuersatz des Unternehmens. Je höher der Steuersatz, desto größer fällt der steuerliche Vorteil aus. Die Höhe des absetzbaren Steuerbetrags wird von dem zu versteuernden Einkommen des Unternehmens abgezogen.
Beispielrechnung für ein mittelständisches Unternehmen:
Ein mittelständisches Unternehmen hat vor der Spende ein zu versteuerndes Einkommen von 100.000 Euro und einen Steuersatz von 30 Prozent. Es möchte eine Spende von 10.000 Euro tätigen.
Vor der Spende:
Zu versteuerndes Einkommen: 100.000 Euro
Steuerlast: 30.000 Euro
Nach der Spende:
Zu versteuerndes Einkommen: 90.000 Euro
Steuerlast: 27.000 Euro
Maximale Absetzbarkeit durch kombinierte Spendenstrategien:
Unternehmen können durch geschickte Planung und Verteilung ihrer Spenden die steuerlichen Vorteile maximieren. So kann beispielsweise eine größere Spende auf mehrere Geschäftsjahre verteilt werden, um die Absetzbarkeit optimal auszuschöpfen.
Eine detaillierte Planung und die richtige Spendenstrategie helfen Unternehmen dabei, soziale Verantwortung zu zeigen und gleichzeitig steuerlich zu profitieren. Spenden an gemeinnützige Einrichtungen wie die Pfennigparade unterstützen nicht nur gesellschaftlich wichtige Projekte, sondern senken auch die Steuerlast.
Tipp: Sehen Sie sich hier die verschiedenen Möglichkeiten für Unternehmens-Spenden bei der Pfennigparade an!
9. Gibt es Ausnahmen in Katastrophenfällen?
In besonderen Fällen, wie bei Naturkatastrophen oder humanitären Krisen, gelten für Unternehmensspenden spezielle steuerliche Regelungen. Diese sollen sicherstellen, dass im Krisenfall schnell und umfassend geholfen werden kann.
- Sonderregelungen bei Naturkatastrophen oder humanitären Krisen:
Bei außergewöhnlichen Ereignissen, wie Überschwemmungen oder globalen Krisen, können Unternehmen ihre Spenden oft in unbegrenzter Höhe steuerlich absetzen. Dies gilt allerdings nur, wenn die Bundesregierung entsprechende Sonderregelungen erlässt. - Erhöhte Abzugsmöglichkeiten in Ausnahmesituationen:
Für Hilfsaktionen in Katastrophenfällen wird der zulässige Prozentsatz für Spenden häufig angehoben oder vollständig aufgehoben. Unternehmen können so einen größeren Beitrag leisten, ohne die Höchstgrenzen der regulären Absetzbarkeit beachten zu müssen.
Achtung:
Sonderregelungen gelten meist nur für einen bestimmten Zeitraum. Spenden, die nach Ablauf der Frist getätigt werden, fallen wieder unter die üblichen Höchstgrenzen. Daher ist es wichtig, den Zeitraum genau im Blick zu behalten.
Tipp: Informieren Sie sich bei aktuellen Ereignissen über Sonderregelungen und deren Fristen, um sicherzustellen, dass Ihre Spende steuerlich berücksichtigt wird.
Wenn Sie an langfristigen und projektorientierten Spendenorganisationen interessiert sind, dann ist die Pfennigparade die ideale Wahl, um sicher und effektiv spenden zu können! Damit können Sie Gutes tun und gleichzeitig steuerliche Vorteile erhalten.

10. Unternehmensspenden versus Sponsoring: Welche steuerlichen Unterschiede gibt es?
Unternehmensspenden und Sponsoring sind zwei Formen des gesellschaftlichen Engagements, unterscheiden sich jedoch sowohl im Zweck als auch in ihrer steuerlichen Behandlung.
Definition und Unterschiede von Unternehmensspenden und Sponsoring:
1. Spenden: Freiwillig und ohne Gegenleistung
Spenden sind finanzielle oder materielle Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen wie die Pfennigparade ohne Erwartung einer Gegenleistung. Sie werden steuerlich als Sonderausgaben behandelt und sind im Rahmen der gesetzlichen Höchstgrenzen absetzbar. Beispiele sind finanzielle Unterstützung für Bildungsprojekte oder Sachspenden wie Computer für ein Inklusionsprojekt.
2. Sponsoring: Werbeleistung gegen Zuwendung
Beim Sponsoring unterstützt das Unternehmen eine Veranstaltung, ein Projekt oder eine Organisation und erhält im Gegenzug Werbemaßnahmen wie die Platzierung des Firmenlogos auf Plakaten oder Websites. Sponsoring gilt steuerlich als Betriebsausgabe, da es direkt zur Förderung geschäftlicher Zwecke beiträgt. Beispiele sind das Sponsoring von Sportveranstaltungen oder Unternehmenslogos bei Benefizaktionen.
| Kriterium | Spende | Sponsoring |
|---|---|---|
| Gegenleistung | keine Gegenleistung | werbliche Gegenleistung |
| Steuerliche Behandlung | Sonderausgaben im Rahmen der Höchstgrenzen | Betriebsausgabe ohne Begrenzung |
| Außenwirkung | Gesellschaftliches Engagement | Öffentlichkeitsarbeit mit Eigenwerbung |
| Zielsetzung | Förderung sozialer Projekte | Imageaufbau und Marketing |
Welche Form passt zu Ihrem Unternehmen?
Die Wahl zwischen Spenden und Sponsoring hängt davon ab, welches Ziel das Unternehmen verfolgt. Möchten Sie sich als sozial verantwortungsbewusst präsentieren und gleichzeitig steuerlich profitieren, sind Spenden an Organisationen wie die Pfennigparade ideal. Wenn der Fokus stärker auf Markenbekanntheit und PR liegt, kann Sponsoring sinnvoller sein.
Tipp: Sehen Sie sich die Möglichkeiten für eine soziale Unternehmens-Partnerschaft mit der Pfennigparade an und entdecken Sie, welche Vorteile eine Kooperation für Ihr Unternehmen bietet!

Liebe Leserin, lieber Leser,
wir hoffen, dass unser Ratgeber Ihnen wertvolle Informationen gegeben hat und Ihre Fragen zur Absetzbarkeit von Unternehmensspenden beantwortet. Wenn Sie Fragen haben oder mehr über die Möglichkeiten erfahren möchten, wie Ihre Spende nachhaltig helfen kann, steht Ihnen das Team der Pfennigparade gerne zur Verfügung.
Besuchen Sie unsere Webseite, um mehr über unsere Projekte und die Menschen hinter unserer Arbeit zu erfahren. Ihre Spende hilft uns dabei, Menschen mit Behinderungen zu fördern, Barrieren abzubauen und langfristig positive Veränderungen zu bewirken.
Jede Spende zählt – klein oder groß, einmalig oder regelmäßig. Gemeinsam können wir dafür sorgen, dass Ihre Unterstützung dort ankommt, wo sie gebraucht wird!
Mit herzlichen Grüßen,
Ihr Team der Pfennigparade
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Quellen: