Vielen Menschen ist es ein Anliegen, am Ende ihres Lebens etwas Bleibendes zu hinterlassen. Denken Sie auch über dieses Thema nach? Gerne können Sie die Stiftung Pfennigparade in Ihre Überlegungen einbeziehen. Wenn Sie uns in Ihrem Nachlass bedenken, kann Ihr Erbe viel Gutes bewirken. Falls es Ihr letzter Wille ist, Menschen mit Behinderung eine bessere Zukunft zu schenken, dann sprechen Sie uns an.
Ihre Nachlassspende bei der Pfennigparade – sicher und vertrauensvoll umgesetzt
Wenn Sie die Stiftung Pfennigparade als Erbin einsetzen, sorgen wir dafür, dass Ihr letzter Wille ganz nach Ihren Wünschen erfüllt wird – mit Umsicht und Sorgfalt. Wir lösen auf Wunsch Ihren Haushalt und Ihre Konten auf, wir kündigen Verträge und erfüllen mögliche Vermächtnisse, die in Ihrem Testament festgelegt sind.
Immobilien begutachten wir mit unserem eigenen Immobilienmanagement und nutzen sie bei Eignung für unsere Arbeit weiter.
Als gemeinnützige Stiftung sind wir von der Erbschaftssteuer befreit: Ihre Zuwendungen kommen also vollumfänglich bei den Menschen an, die Sie in Ihrem letzten Willen bedenken.
Beratung und Unterstützung bei Testament und Nachlassspenden

- Wir sind für Sie da:
Ein Testament zu schreiben ist eine persönliche Angelegenheit. Deshalb ist es wichtig, dass Sie auf diesem Weg vertrauensvoll beraten und begleitet werden. Wir sind für Sie da: unverbindlich, kompetent und diskret. Wir unterstützen Sie gerne im direkten Gespräch, sollten Sie Fragen zur Erstellung eines Testaments zugunsten der Stiftung Pfennigparade haben. - Testamentratgeber:
Gern senden wir Ihnen unseren kostenlosen und unverbindlichen Testament-Ratgeber zu. Hier den Testament-Ratgeber anfordern. - Persönliche Führungen durch die Stiftung Pfennigparade:
Gerne erzählen wir Ihnen mehr über unsere Arbeit und laden Sie auf einen Rundgang durch die Pfennigparade ein. Machen Sie sich vor Ort ein Bild von der Stiftung und den Menschen. - Veranstaltungen rund ums Thema Nachlass:
Einmal pro Jahr finden in der Regel Fachvorträge (online oder vor Ort bei der Pfennigparade) zu dem Thema Nachlass statt. Gern laden wir Sie ein.
FAQ – Häufige Fragen zu Testament und Nachlassspenden
Setzten Sie eine Person oder die Stiftung Pfennigparade als Erben ein, so ist diese Person oder die Stiftung Pfennigparade damit Ihr Rechtsnachfolger bezüglich Ihrer Vermögenswerte. Sie können in Ihrem Testament auch Personen oder gemeinnützigen Organisationen einen bestimmten Vermögenswert als Vermächtnis zukommen lassen, wie zum Beispiel eine Immobilie oder einen Geldbetrag. Bezüglich dieses bestimmten Vermögenswertes hat der Empfänger des Vermächtnisses einen Anspruch gegen die Erben auf Übertragung an ihn.
Ihr persönlicher Ansprechpartner für Ihre Nachlassspende
Sie haben Fragen zur Ihrer Testaments-Spende?
Ich berate Sie gern.
Wolfgang J. Schreiter
Leitung Fundraising und Philanthropie