Wir fördern Selbständigkeit
Das ambulant betreute Wohnen (ABW) hat zum Ziel, Menschen mit einer Körperbehinderung eine weitestgehend eigenständige Lebensführung, soziale Eingliederung und Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu eröffnen und zu erhalten.
Es handelt sich um eine ambulante Eingliederungshilfe für wesentlich körperlich Behinderte oder von einer solchen Behinderung bedrohte Menschen im Rahmen der §§ 53 ff SGB XII. Die Leistung ist in der Regel eine aufsuchende Betreuung und Begleitung.
Wir unterstützen und beraten Sie gerne in Angelegenheiten wie:
- Kommunikation mit Kostenträgern: Sozialamt, Bezirk, Pflegeversicherung
- Hilfe zur selbstständigen Alltagsbewältigung: Haushaltsführung, Selbstversorgung, Unterstützung bei Behördengängen oder Arztbesuchen, Wegetraining, Umgang mit Geld
- In psychosozialen Angelegenheiten: Zukunftsplanung, soziale Vernetzung, Partnerschaft, Angehörige, Nachbarn oder bei Krisen
- Bei der Entwicklung einer Tagesstruktur und Freizeitgestaltung
- Beim Erhalt oder der Aufnahme einer Erwebstätigkeit
Unser Ziel ist es, die Menschen so weit wie möglich von stationärer, teilstationärer und ambulanter Hilfe unabhängig zu machen.
Ambulant betreute Wohngemeinschaften
In den ambulant betreuten Wohngemeinschaften können Bewohner eine ambulante Betreuung in Anspruch nehmen. Dabei geht es neben der Vermittlung mit Kostenträgern wie Sozialamt, Pflegeversicherung oder Bezirken, auch um ein funktionierendes Netzwerk von Studienhelfern, Fahrdiensten, persönlichen Assistenten, Pflegediensten oder auch die Zusammenarbeit mit den Eltern.
Die ambulante Betreuung motiviert zur Selbständigkeit und setzt den Willen zur Mitwirkung und zur persönlichen Entwicklung voraus.
Unsere individuellen Hilfsangebote werden von vielen Wohngemeinschaftsbewohnern gut umgesetzt und bilden eine gute Voraussetzung für den ersten Schritt in eine eigene Wohnung.