Teilhabe am Arbeitsleben

Individuelle Wege statt standardisierter Lösungen – ein Interview mit Dr. Caren Keeley

Portrait Dr. Karen Keeley

Arbeit ist ein zentraler Bestandteil gesellschaftlicher Teilhabe. Sie ermöglicht nicht nur materielle Absicherung, sondern auch soziale Zugehörigkeit, Selbstwirksamkeit und biografische Orientierung. Dennoch ist die gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsleben für viele Menschen mit Behinderungen bis heute nicht eingelöst. Insbesondere Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf haben oft nur eingeschränkte Möglichkeiten, unterschiedliche Formen von Arbeit kennenzulernen oder eigene (berufliche) Perspektiven zu entwickeln.

Vor diesem Hintergrund gewinnt eine konsequent personenzentrierte Perspektive an Bedeutung. Teilhabe am Arbeitsleben darf nicht primär von bestehenden Angeboten oder institutionellen Zuständigkeiten ausgehen, sondern muss an den individuellen Interessen, Fähigkeiten und Lebensentwürfen der einzelnen Person ansetzen. Das Wunsch- und Wahlrecht bildet hierfür einen wichtigen Ausgangspunkt, in der Praxis zeigt sich jedoch, dass es häufig erst aktiv erschlossen und unterstützt werden muss.

Ein zentraler Ansatzpunkt liegt dabei in der Gestaltung sogenannter Erfahrungsräume. Darunter lassen sich Möglichkeiten verstehen, bei denen Menschen unterschiedliche Tätigkeiten, Materialien, soziale Situationen und Arbeitszusammenhänge erleben und erproben können. Solche Erfahrungsräume entstehen nicht nur in klassischen Arbeitskontexten, sondern auch im Alltag von Einrichtungen, im Sozialraum oder in Kooperation mit Betrieben. Entscheidend ist, dass sie neue Erfahrungen ermöglichen und damit eine Grundlage dafür schaffen, eigene Interessen, Vorlieben oder auch Abneigungen überhaupt erst zu entwickeln.

Impulse für diese Perspektive liefert das Forschungsprojekt GPS (Gemeinsam Perspektiven schaffen), das sich mit arbeitsbezogenen Bedürfnissen von Menschen mit komplexen Behinderungen beschäftigt. Auch wenn sich das Projekt auf eine spezifische Personengruppe fokussiert, lassen sich daraus grundlegende Erkenntnisse für die Praxis insgesamt ableiten.

Ein zentrales Ergebnis besteht darin, dass berufliche Orientierung nicht vorausgesetzt werden kann, sondern häufig erst im Prozess entsteht. Viele Menschen haben nur begrenzte Möglichkeiten, unterschiedliche Tätigkeiten kennenzulernen. Ohne entsprechende Erfahrungen bleibt aber auch unklar, was überhaupt interessieren könnte. Teilhabe am Arbeitsleben beginnt daher oft nicht mit der Vermittlung in bestehende Angebote, sondern mit der Schaffung von Möglichkeiten zum Ausprobieren.

Für die Praxis bedeutet das: Erfahrungsräume können bewusst gestaltet werden. Das kann bereits im Kleinen beginnen, etwa durch die Variation von Tätigkeiten innerhalb bestehender Angebote oder durch neue Materialien und Abläufe.
So kann beispielsweise eine Person, die bisher vor allem in standardisierten Arbeitsprozessen eingebunden ist, durch kleine Veränderungen, z. B. das eigenständige Vorbereiten von Materialien oder das Übernehmen einzelner Teilschritte, neue Erfahrungen mit Selbstständigkeit und Verantwortung machen.

Gleichzeitig zeigt sich, wie wichtig sozialräumliche Kooperationen sind: Erst durch Kontakte zu Betrieben, Dienstleistungsangeboten oder anderen Arbeitsfeldern entstehen zusätzliche Möglichkeiten, die über das bekannte Umfeld hinausgehen.

Darüber hinaus wird deutlich, dass Teilhabe wesentlich von der Qualität der Begleitung abhängt. Fachkräfte übernehmen dabei nicht nur unterstützende, sondern auch gestaltende Aufgaben: Sie eröffnen Zugänge, initiieren Kontakte, reflektieren gemeinsam Erfahrungen und unterstützen dabei, daraus Perspektiven zu entwickeln. In diesem Sinne verschiebt sich die Rolle zunehmend hin zu einer prozessbegleitenden Unterstützung individueller Teilhabeverläufe.

Gleichzeitig bleiben strukturelle Herausforderungen bestehen. Starre Zuständigkeiten, institutionelle Grenzen und begrenzte Ressourcen erschweren häufig flexible Lösungen. Daraus ergibt sich ein Spannungsfeld, das in der Praxis immer wieder neu austariert werden muss. Umso wichtiger ist es, vorhandene Spielräume zu nutzen und im Sinne der Adressat*innen weiterzuentwickeln.

Die Weiterentwicklung der Teilhabe am Arbeitsleben ist damit keine Frage einzelner Maßnahmen, sondern eine grundlegende Gestaltungsaufgabe. Die Orientierung an individuellen Teilhabeverläufen und die bewusste Schaffung von Erfahrungsräumen können dabei wichtige Impulse geben, nicht nur für Menschen mit komplexen Behinderungen, sondern für eine insgesamt inklusivere Praxis.

Mehr zur Person

Dr. Caren Keeley arbeitet als akademische Oberrätin am Lehrstuhl für Pädagogik und Rehabilitation bei Menschen mit geistiger und komplexer Behinderung an der Universität zu Köln.

Zu ihren Arbeitsschwerpunkten gehören Fragen der Teilhabe und Bildung von Menschen mit komplexen Behinderungen. Im Rahmen ihrer Forschungstätigkeit beschäftigt sie sich vor allem mit dem Themenfeld Arbeit und berufliche Bildung für Menschen mit (hohem) Unterstützungsbedarf.

Portrait Dr. Karen Keeley