Die von Strafgerichten oder Staatsanwaltschaften verhängten Geldauflagen können an die Stiftung Pfennigparade geleistet werden. Sie kommen satzungsgemäß Kindern, Jugendlichen und Erwachsen mit Körperbehinderung und anderen Beeinträchtigungen zugute.
Gutes tun mit Geldauflagen
Geldauflagen sind bei uns in guten Händen. Denn mit unseren Projekten unterstützen wir bedürftige Personen, fördern Therapieleistungen und ermöglichen selbstbestimmtes Wohnen und Arbeiten für Menschen mit Behinderung.
Informationen für zuweisende Strafrichter und Staatsanwälte
- Die Stiftung Pfennigparade steht für eine transparente Geldauflagenverwaltung. Wir sind als gemeinnützig anerkannt mit einem aktuellen Freistellungsbescheid (vom 18.11.2025).
- Wir sind in der Liste 303 des Oberlandesgerichtsbezirks München eingetragen. Dazu gehören die Landgerichtsbezirke: Augsburg, Deggendorf, Ingolstadt, Kempten (Allgäu), Landshut, Memmingen, München I, München II, Passau und Traunstein.
- Wir verwenden Geldauflagen ausschließlich für den in der Satzung vorgesehenen Zweck; Satzungsänderungen teilen wir unverzüglich mit.
- Wir verwalten Ihre Geldauflagen zuverlässig: Wir führen ein Geldauflagenkonto, das für die Verwendung von Bußgeldern genutzt wird.
- Wir stellen sicher, dass über Geldauflagenzahlungen keine Zuwendungsbestätigungen ausgestellt werden.
- Wir bearbeiten Ihre Zuweisungen sorgfältig und informieren Sie zeitnah über eingehende und ausbleibende Zahlungen.
Geldauflagenkonto
Informationen für Zahlungspflichtige
Sie müssen eine Geldauflage an die Stiftung Pfennigparade zahlen? Dann danken wir Ihnen jetzt schon für Ihre fristgerechte Überweisung des Betrags.
- Wir dürfen Ihnen für Ihre Zahlung keine Zuwendungsbestätigung ausstellen. Ebenso dürfen wir mit Ihnen nicht über Ratenzahlung oder Aufschub der Zahlung verhandeln. Bitte wenden Sie sich dafür direkt an das zuständige Gericht.
- Wir bestätigen dem Gericht oder der Staatsanwaltschaft den Eingang jeder Zahlung schriftlich.
- Bitte geben Sie bei jeder Überweisung das vom Gericht festgelegte Aktenzeichen an. Nur dann können wir die Zahlung Ihrer Auflage zuordnen und sie dem Gericht fristgerecht bestätigen.
Überweisen Sie Ihre Geldauflage bitte ausschließlich auf unser Bußgeldkonto:
Ihre Ansprechpartnerin
Sie haben Fragen zum Thema Geldauflagen und Bußgelder?
Ich helfe Ihnen gern.
Julia Gargitter
Spendenservice