München, 23. Juni 2025. Der 28. Juni 2025 markiert den Stichtag für die Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes. Digitale Teilhabe wird sodann verpflichtend. Echte Expertise zum Thema kommt aus der Pfennigparade. Insgesamt 43 Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen aus dem Test.Labor des ChancenWerks und dem Bereich Business Inklusiv der Pfennigparade prüfen digitale Angebote wie Websites, Apps und Onlineshops auf ihre tatsächliche Nutzbarkeit – und zeigen praxisnah, wo Barrieren entstehen und wie sie abgebaut werden können. Ab 28. Juni kommen weitere 50 neu ausgebildete Trainerinnen und Trainer mit Handicap hinzu. Ihre Erkenntnisse unterstützen private Unternehmen und öffentliche Einrichtungen auf dem Weg zur digitalen Teilhabe und bei der Umsetzung des Gesetzes.
Wie sehen Barrieren aus, die bei der Nutzung von Websites oder Onlineshops auftreten? Welche Funktionen sind für Menschen mit bestimmten Einschränkungen besonders problematisch? Gibt es Beispiele, die zeigen, wie es besser geht? Diese drängenden Themen zur digitalen Barrierefreiheit bearbeiten aktuell 43 Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen in der Stiftung Pfennigparade. Sie prüfen digitale Produkte und beraten Privatwirtschaft und öffentliche Einrichtungen auf dem Weg zur digitalen Teilhabe. Die Kolleginnen und Kollegen des Webwerks haben sich speziell auf die Gestaltung und Programmierung barrierefreier Webseiten spezialisiert. Zum Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes am 28. Juni 2025 werden weitere 50 Trainerinnen und Trainer mit Handicap mit dem Projekt „Trainer mit Perspektive“ aufgebaut. Die Erkenntnisse der Trainer*innen fließen in die Prüfberichte und Evaluationen ein. Unternehmen können die User Tests auch live erleben und lernen wie E-Rollstuhlfahrer, die mit dem Mund den Joystick führen, digitale Produkte nutzen oder wie blinde Menschen mit Screenreader und einer Braille-Zeile arbeiten.
„Mit dem Test.Labor Barrierefreiheit geben wir Unternehmen die Möglichkeit, ihre digitalen Angebote inklusiv und zukunftssicher zu gestalten. Gleichzeitig schaffen wir damit wertvolle Arbeitsplätze für Menschen mit schweren Behinderungen, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch nicht Fuß fassen können. So fördern wir berufliche Teilhabe in einem modernen, unterstützenden Umfeld“, sagt Anja Dirmhirn, Geschäftsführerin Pfennigparade ChancenWerk GmbH.
Die Mitarbeitende, Sophie Geiken, erklärt: „Ich arbeite im Test.Labor, weil ich gemeinsam mit meinem Team etwas bewegen möchte. Mein Ziel ist, dass Barrierefreiheit und Teilhabe eines Tages selbstverständlich sind – und wir nicht mehr darüber reden müssen.“
Der Mitarbeitende Richard Kurrer aus dem Team „Business. Inklusiv.“ sagt: „Ich bin stolz darauf, dass meine Arbeit in den Evaluationen und Beratungen einen Impact in der digitalen Welt haben und diese jeden Tag ein bisschen besser machen.“
Studie deckt auf: Zwei Drittel der Onlineshops sind nicht barrierefrei
Die Menschen der Pfennigparade prüfen, wo digitale Barrieren den Zugang erschweren oder verhindern. Wie notwendig ihre Arbeit ist, zeigt sich anhand einer aktuellen Studie, die die Pfennigparade zusammen mit der Aktion Mensch, Google, der Beratung BITV-Consult und der PIA UDG erarbeitet hat. Danach sind zwei Drittel der 65 beliebtesten Onlineshops nicht barrierefrei zugänglich. Ein ernüchterndes Ergebnis. Einmal mehr, verbessert die digitale Barrierefreiheit doch die Nutzerfreundlichkeit für alle Menschen. Ältere Menschen, Personen mit temporären Einschränkungen, Menschen mit geringerer Technikaffinität oder eingeschränkten Sprachkenntnissen profitieren ebenfalls von klar strukturierten, gut lesbaren und einfach bedienbaren, digitalen Angeboten.
Ob in Online-Shops, auf Websites von Unternehmen und Behörden, in Apps, bei Bank- und Fahrkartenautomaten oder digitalen Buchungs- und Zahlungsprozessen – Barrierefreiheit entscheidet oft darüber, ob Menschen überhaupt digital unterwegs sein können. Zugleich ist Barrierefreiheit auch ein klarer Business Case: Wer seine Angebote barrierefrei gestaltet, erschließt neue Zielgruppen, senkt Abbruchraten und verbessert die Sichtbarkeit in Suchmaschinen. Kurz: Digitale Barrierefreiheit ist nicht nur gesetzliche Pflicht – sie ist ein Gewinn für alle. „Digitale Barrierefreiheit ist kein Nice-to-have mehr – sie ist eine unverzichtbare Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe und wirtschaftlichen Erfolg. Nur wenn digitale Angebote für alle Menschen zugänglich sind, können wir eine inklusive und faire Gesellschaft gestalten“, stellt Veronika Girtner, Gruppenleiterin im Test.Labor Barrierefreiheit, fest.
Die Dienstleistungen der Pfennigparade richten sich an Unternehmen und Organisationen, die als Kunden bewusst die Pfennigparade in ihrer Vision unterstützen, Menschen mit Körperbehinderung auf ihrem Weg vom Leistungsempfänger zum Leistungserbringer zu stärken. Das Konzept des Test.Labor Barrierefreiheit wurde mit freundlicher Förderung der CANCOM SE, UniCredit Bank AG, BayWa AG und des Gewinn Sparvereins der Sparda-Bank München e.V. entwickelt.
Pfennigparade begrüßt das Inkrafttreten des Gesetzes ausdrücklich
Als Organisation, die sich seit Jahrzehnten für Inklusion und gleichberechtigte Teilhabe einsetzt, sieht die Stiftung Pfennigparade im Inkrafttreten des neuen Gesetzes eine wichtige gesellschaftliche Weichenstellung – und eine Bestätigung ihrer Arbeit im Bereich digitale Barrierefreiheit.
Ihre Ansprechpartnerinnen für weitere Presseinformationen:
Heike Harenberg, Telefon: 01746688516, E-Mail: heike.harenberg@harenbergpr.de
Veronika Moj, Telefon: 015119558499, E-Mail: Veronika.Moj@pfennigparade.de