Ihren Aufgaben kann die Stiftung Pfennigparade dauerhaft und nachhaltig nur mit einem umfangreichen Stiftungskapital gerecht werden. Deswegen sind neben den Spenden auch Zustiftungen ab 10.000 € von großer Bedeutung.
Was ist eine Zustiftung? Einfach erklärt
Im Gegensatz zu einer Spende, die zeitnah für die geförderten Projekte ausgegeben werden muss, wird eine Zustiftung dem Stiftungskapital zugeführt und bleibt dort dauerhaft erhalten.
Nur die Erträge aus dem Stiftungsvermögen dürfen für die Förderung der Projekte verwendet werden. Je höher das Stiftungsvermögen ist, desto höhere Erträge können ausgeschüttet werden. Das Stiftungskapital darf nicht angetastet werden.

Vorteile einer Zustiftung – nachhaltig und langfristig wirken

- Besonders bei höheren Summen bringt das Stiften hohe steuerliche Vorteile.
- Schenkungs- und Erbschaftssteuer: Bei Zustiftungen fallen keine Schenkungs- und Erbschaftssteuer an.
- Einkommenssteuer: Zustiftungen mindern das steuerpflichtige Einkommen des Stifters bzw. Zustifters. Die jährliche Höchstgrenze für den steuerlichen Sonderausgabenabzug liegt bei 20 Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte.
- Zustiftungen, die sich in einem Veranlagungszeitraum nicht mehr auswirken, können ohne zeitliche Begrenzung vorgetragen werden.
- Der steuerliche anerkennungsfähige Höchstbetrag in einem Zeitraum von 10 Jahren für die Ausstattung von Stiftungen mit Kapital (Stiftung oder Zustiftung) liegt bei einer Million Euro.
Zustiftung leisten – so können Sie die Stiftung unterstützen
Gemeinsam erstellen wir einen kurzen Zustiftervertrag, indem wir Ihre Wünsche und den Rahmen für die Zustiftung gemeinsam festlegen. Zudem legen Sie fest, welchen Namen Ihre persönliche Zustiftung tragen soll.


Zustiftung zu Lebzeiten und per Testament
Eine Zustiftung kann, abhängig von Ihren persönlichen Wünschen und Lebensumständen, zu unterschiedlichen Zeitpunkten erfolgen.
Wenn Sie die Stiftung Pfennigparade sofort unterstützen möchten, können Sie das jederzeit schon zu Lebzeiten unkompliziert tun.
Wenn Sie hingegen in Ihrem Testament festlegen, dass Ihr Vermögen oder Teile daraus in eine Stiftung fließen soll, so handelt es sich um eine Zustiftung von Todes wegen.
Persönliche Beratung zur Zustiftung – Ihr Ansprechpartner
Sie planen eine Zustiftung?
Ich berate Sie gern.
Wolfgang J. Schreiter
Leitung Fundraising und Philanthropie
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